Göttingen stellt sich gegen die Novelle des Denkmalschutzgesetzes
Das Bündnis Archäologie Niedersachsen begrüßt die Resolution des Rates der Stadt Göttingen gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Mit dem einstimmigen Beschluss vom 18. September 2026 positioniert sich Göttingen als Stadt offiziell gegen die Novelle und fordert die Landesregierung zur grundlegenden Überarbeitung auf. Das Bündnis hofft, dass weitere Städte, Gemeinden und Landkreise diesem Beispiel folgen, denn sie sind es, die als Untere Denkmalschutzbehörden die Folgen des Gesetzes tragen müssten.
Den gemeinsamen Antrag hatten die Linke-und-Volt-Ratsgruppe, die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die GöLinke-Ratsfraktion und Ratsherr Dr. Francisco Welter-Schultes unter dem Titel „Göttingens Schätze schützen“ eingebracht. Der Rat nahm ihn ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung an, also auch mit den Stimmen der Fraktionen, die den Antrag nicht mit eingebracht hatten.
Die Resolution setzt an der geplanten Streichung von § 20 Abs. 2 NDSchG an. Der Rat hält es für fraglich, ob die Unteren Denkmalschutzbehörden danach noch über die archäologische Fachkompetenz verfügen, um Fundstellen und Objekte verantwortungsvoll zu behandeln. Neben dem Verlust von Erkenntnissen über die eigene Geschichte sieht er den Bildungsstandort gefährdet, da Göttingen die einzige Universität in Niedersachsen ist, die archäologischen Nachwuchs ausbildet, und mit der Novelle Berufsperspektiven und das Fach als solches bedroht wären. Den fehlenden Schutz für bestehende Bodendenkmale nennt die Resolution inakzeptabel. Die Begründung des Antrags führt aus, was das in der Praxis bedeutet: Erdarbeiten würden genehmigungsfrei, planmäßige Verursachergrabungen entfielen, Bauherren verlören die Beratung im Vorfeld und damit Planungssicherheit, weil bei Zufallsfunden weiterhin Baustopp und Grabung folgen müssten. Grabungsfirmen und Kommunalarchäologien stünden vor dem Aus.
Der Beschluss umfasst drei Punkte. Erstens fordert der Rat die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf in Kooperation mit Fachverbänden, Denkmalbehörden, Universitäten und weiteren Akteuren der niedersächsischen Archäologie grundlegend zu überarbeiten. Zweitens soll die Oberbürgermeisterin das Anliegen an die Landesregierung herantragen und sich mit anderen Kommunen vernetzen, um gemeinsam Lösungen zu suchen. Drittens prüft die Verwaltung, wie die Stadt Fundstellen und Objekte im Stadtgebiet auch nach einer Gesetzesänderung so schützen kann, wie es die Europäische Konvention von Valletta verlangt, damit Göttingen die internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz des archäologischen Erbes weiterhin einhält.
Damit geht Göttingen über eine reine Protestnote hinaus und sucht nach eigenen Wegen, den Schutz des Bodenarchivs vor Ort abzusichern, falls das Land die Novelle unverändert beschließt.
Solche Funde sollen bleiben
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