Mehr als 12.000 Stimmen für den Schutz der Archäologie in Niedersachsen

Bündnis Archäologie Niedersachsen übergibt Petition an Eva Viehoff vor dem Niedersächsischen Landtag und warnt vor Verlust archäologischer Fundstellen.

Hannover, 25. August 2026. Heute übergab das Bündnis Archäologie Niedersachsen die gesammelten Petitionsstimmen vor dem Niedersächsischen Landtag an Eva Viehoff, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur. Mehr als 12.000 Menschen unterstützen die Petition gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Die Petition hatte die erforderliche Zahl an Unterschriften in Niedersachsen bereits innerhalb weniger Wochen erreicht. Die hohe Beteiligung zeigt, wie groß das Interesse am Schutz des archäologischen Erbes in Niedersachsen ist.

Die Niedersächsische Landesregierung will mit der Novelle Verfahren vereinfachen und beschleunigen. Das Bündnis Archäologie Niedersachsen kritisiert jedoch zentrale Regelungen des Entwurfs. Aus seiner Sicht würden die vorgesehenen Änderungen den Schutz des kulturellen Erbes in Niedersachsen schwächen und zugleich neue Planungs- und Kostenrisiken für Bauherren schaffen.

„Ich bedanke mich für die Übergabe der Petition durch das Bündnis für Archäologie und das breite Interesse an der Reform. Grundsätzlich halte ich eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes für sehr sinnvoll, weil schlankere, bürokratieärmere Prozesse und gezielte Fortbildungen vor Ort den Schutz im Alltag stärken und lähmende Konflikte verhindern. Die berechtigten Sorgen der Archäologie um noch unentdeckte Funde sowie den Erhalt bewährter Expertise nehmen wir sehr ernst; wir nehmen diese wertvollen Anregungen und Impulse mit in die parlamentarischen Beratungen, um im Beteiligungsverfahren des Landtags im Herbst gemeinsam zu guten Ergebnissen zu kommen“, erklärte Eva Viehoff bei der Übergabe.

Nur ein Bruchteil der Fundstellen ist erfasst

Aktuell werden mögliche archäologische Fundstellen bereits in einer frühen Planungsphase fachlich geprüft. Hinweise können sich etwa aus bekannten Fundstellen, historischen oder Fernerkundungsdaten wie Luftbildern oder Geländemodellen ergeben. Besteht ein archäologischer Verdacht, kann noch vor Beginn der Bauarbeiten untersucht und dokumentiert werden.

Genau solche Verfahren sieht das Bündnis durch die geplante Änderung gefährdet. Von rund 150.000 bekannten archäologischen Fundstellen und Bodendenkmalen in Niedersachsen sind mehr als 130.000 nicht im Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen. Zugleich gehen Fachleute davon aus, dass erst etwa 10 bis 25 Prozent der tatsächlich vorhandenen Bodendenkmale überhaupt bekannt sind.

„Archäologische Fundstellen sind einmalig. Wenn wir nur noch schützen, was bereits bekannt und verzeichnet ist, nehmen wir in Kauf, dass ein großer Teil unseres kulturellen Erbes unentdeckt verloren geht. Genau das darf nicht passieren“, erklärt Dr. Ingo Eichfeld, Initiator der Petition.
Auch für Bauherren sieht das Bündnis Risiken. Werden mögliche Fundstellen nicht mehr frühzeitig geprüft, verlagern sich notwendige Maßnahmen ad-hoc in die laufende Bauphase. Derartige Überraschungsfunde führen zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten.
Darüber hinaus geht es aus Sicht des Bündnisses auch um wissenschaftliche Kompetenz und qualifizierte Arbeitsplätze.
„Archäologie ist in Niedersachsen auch ein hochqualifizierter mittelständischer Wirtschaftsbereich. Werden die bestehenden Strukturen geschwächt, verliert Niedersachsen wissenschaftliche Kompetenz, qualifizierte Arbeitsplätze und wertvolles Fachwissen“, sagt Silvana Streichardt, Vorstand des Verbands Archäologischer Dienstleister für Niedersachsen e. V. (VADN).

Die Forderung: Entwurf stoppen und fachlich überarbeiten

Das Bündnis fordert die Landesregierung auf, den Entwurf in seiner derzeitigen Form zu stoppen und gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege, den Unteren Denkmalschutzbehörden sowie Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft zu überarbeiten. Ziel ist eine Novelle, die schnellere Verfahren, Planungssicherheit und den Schutz des archäologischen Erbes miteinander verbindet.

Das Bündnis und seine Fachleute hoffen auf einen umfangreichen fachlichen Austausch mit dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie den Fraktionen des Niedersächsischen Landtags und bieten an, ihre praktische und wissenschaftliche Expertise konstruktiv in die weitere Beratung einzubringen.

Funde wie der Goldhort von Gessel in Gefahr

Welche Bedeutung eine frühzeitige fachliche Prüfung hat, zeigt beispielhaft der Goldhort von Gessel. Der größte bronzezeitliche Goldfund Mitteleuropas lag 60 Zentimeter tief in einer Ackerfläche, die nicht als Kulturdenkmal verzeichnet war. Gesichert werden konnte er nur, weil Fachleute die Fläche bereits vor Beginn der Bauarbeiten archäologisch bewertet und das Bauvorhaben fachlich begleitet hatten.

Pressekontakt:

Thomas Müller, kontakt@archaeologie-niedersachsen.de, Tel: 0151 63909973

Zum Hintergrund:

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 7. Juli 2026 einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes vorgelegt. Ziel der Novelle ist es, Verfahren für Bauherren und Investoren zu vereinfachen und Verwaltungsabläufe zu beschleunigen. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen bei der Genehmigung von Erdarbeiten, bei den Zuständigkeiten der Denkmalschutzbehörden sowie bei der wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Denkmalschutzes.

 

 

Mehr als 12.000 Stimmen für den Schutz des archäologischen Erbes: Eva Viehoff bei der Übergabe der Petition des Bündnisses Archäologie Niedersachsen vor dem Niedersächsischen Landtag. Foto: Bündnis Archäologie Niedersachsen

Solche Funde sollen bleiben

Das Bündnis Archäologie Niedersachsen hält gegen die Aushöhlung des Denkmalschutzes. Trag dich ein und mach den Widerstand sichtbar.