Protestnote der DGAMN gegen die geplante Novelle

Die Deutsche Gesellschaft für Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit e. V. (DGAMN) unterstützt das Bündnis Archäologie Niedersachsen und hat sich mit einer Protestnote gegen die geplante Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes gewandt. Die Protestnote richtet sich an den zuständigen Minister Falko Mohrs sowie an alle Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags.

Die Protestnote vom 27. August im Originaltext:

 

Sehr geehrter Herr Minister Mohrs,

in der Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 7. Juli 2026 wurden geplante Änderungen des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) bekannt gemacht, die einer Zerschlagung der funktionierenden Bodendenkmalpflege in Niedersachsen gleichkämen.

Die DGAMN als bundesweite Gesellschaft und Interessenvertretung von 400 Fachwissenschaftler:innen der Archäologie des Mittelalters und der Neuzeit erhebt vehement dagegen Einspruch! Als Vorstand dieses Berufsverbandes unterstützen wir zwar vorbehaltlos die zugrundeliegende Zielsetzung der geplanten Gesetzesänderung, Verwaltungsverfahren zu verschlanken und zu beschleunigen sowie kommunale Eigenverantwortung zu stärken. Entbürokratisierung muss jedoch keinesfalls bewährte präventive Schutzinstrumente für unser materielles Kulturerbe aufgeben, die fachliche Qualitätssicherung aufs Spiel setzen und irreversible Denkmalverluste in Kauf nehmen. All dies würde diese Novelle aber mit sich bringen!

Wert und Bedeutung der Bodendenkmalpflege lassen sich besonders dort festmachen, wo Menschen seit vielen Jahrhunderten auf engem Raum leben und zahlreiche Spuren im Boden hinterlassen haben: vor allem in Städten, die ein wichtiges Betätigungsfeld der Mittelalter- und Neuzeitarchäologie sind. Am Beispiel der Stadtarchäologie lassen sich erhebliche fachliche Bedenken gegen die geplante Novelle festmachen, besonders bezüglich der vorgesehenen Änderung des § 13 NDSchG, Abs. 1: Demnach soll die Genehmigungspflicht auf Nachforschungen und Erdarbeiten auf Stellen beschränkt werden, die im Verzeichnis der Kulturdenkmale gemäß § 4 NDSchG eingetragen sind.

Diese Änderung würde den reichen, teilweise außerordentlich gut erhaltenen Bestand historischer Zeugnisse im städtischen Boden der meisten niedersächsischen Städte akut gefährden. Innenstadtbereiche sind in der Regel nicht als Bodendenkmale in das Verzeichnis nach § 4 NDSchG eingetragen, liefern aber zuverlässig immer wieder wertvolle Informationen aus dem Bodenarchiv. Die hier oft in Fülle anzutreffenden archäologischen Befunde stellen materielle Quellen zur lokalen Alltags- und Kulturgeschichte dar, welche die schriftliche und bildliche Überlieferung zu verschiedensten Lebens- und Gesellschaftsbereichen ergänzen und gleichwertig zu diesen sind. In Fällen, wo das schriftliche Gedächtnis einer Stadt durch Kriege und/oder Feuersbrünste in großen Teilen oder zur Gänze zerstört ist, stellen archäologische Hinterlassenschaften gar die einzige Möglichkeit dar, vergangenes Leben zu rekonstruieren. Archäologische Ausgrabungen dienen dazu, diesen materiellen Überlieferungsstrang zu “lesen” und mittels der fachgerechten Dokumentation auch für zukünftige Generationen zu archivieren. Jegliche unbegleiteten Bodeneingriffe kommen daher einer Zerstörung einer einmaligen historischen Quelle gleich.

Folgende Beispiele aus Innenstadtbereichen, die in der Regel NICHT als Bodendenkmale eingetragen sind, können das verdeutlichen:

1) Die Kleinstädte Gehrden und Pattensen in der Region Hannover verdanken wichtige Erkenntnisse zu ihrer Geschichte, Infrastruktur und Befestigung alleine archäologischen Untersuchungen. Gehrden war einstmals Flecken mit Befestigungsprivileg, Pattensen eine unter den Welfenherzögen stark befestigte Stadt, die mehrfach in Schutt und Asche gelegt wurde. In beiden umhegten Ortskernen werden bei Baumaßnahmen IMMER historisch relevante Zeugnisse gefunden!

2) Auch in großen Städten wie z. B. Osnabrück, Braunschweig oder Stade, deren historische Zentren alle keine eingetragenen Flächendenkmale sind, konnten bei Ausgrabungen wichtige Erkenntnisse u. a. zur historischen Topographie erzielt werden - vor allem innerhalb der vorhandenen oder gut nachvollziehbaren Stadtmauern, Befestigungen oder Straßenverläufe. Dieser kulturelle Schatz stünde mit der Realisierung der Novelle auf dem Spiel.

3) Auf den einstigen, heute nicht mehr im Stadtbild erkennbaren Kirchhöfen liegen um die historischen Kirchen herum immer noch die Bestattungen der vergangenen Jahrhunderte. Oftmals wurden die Flächen umgewidmet und dienen heute der modernen Stadtbevölkerung als Plätze und Verkehrsflächen. Bei Leitungsarbeiten und Maßnahmen zur Neugestaltung dieser Flächen werden dort regelmäßig Bestattungen aufgedeckt, die einen unverfälschten Blick auf alle Bevölkerungsschichten erlauben. Diese alten Kirchhöfe sind grundsätzlich nicht als Bodendenkmale in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen.

Für alle historischen Innenstädte gilt: Hier liegt kostbares materielles Erbe im Boden, dessen Erhaltung und Schutz im öffentlichen Interesse liegt und insbesondere durch die kommunalen und politischen Institutionen gewahrt werden sollte - eine Entbürokratisierung wird dadurch keineswegs behindert.

Kritisch ist auch die Änderung am § 10 Abs. 5 NDSchG zu sehen, nach der die Anzeige von Maßnahmen des Staatlichen Baumanagements Niedersachsen und der Klosterkammer Hannover vom Planungsbeginn auf den Zeitpunkt nach Abschluss verlagert wird. Abgesehen von den historischen Städten, bilden Kirchen und Klöster besonders prägnante Zeugnisse unserer historischen Kulturlandschaft. Umgestaltungsarbeiten an und in den Gebäuden und in ihrem Umfeld beeinträchtigen häufig die historische Substanz der Anlagen und angrenzender Friedhofsbereiche. Mit der Novellierung des Denkmalschutzgesetzes würde die frühzeitige Absprache mit den Verantwortlichen für die Steuerung und Durchführung archäologischer Begleitungen nicht nur verunmöglicht, sondern auch sehenden Auges in Kauf genommen, dass es im Zuge von Fehleinschätzungen oder Unwissenheit zu Substanzverlusten und irreversiblen Eingriffen an dieser wichtigen Denkmalgattung kommt, die sich im Nachgang nicht heilen lassen.

Daher richten wir als bundesweiter Fachverband der Mittelalter- und Neuzeitarchäologen den dringenden Appell an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur, die archäologischen Quellen des Landes nicht fahrlässig aufs Spiel zu setzen! Denn der momentan vorliegende Gesetzesentwurf würde der schleichenden und unwiederbringlichen Zerstörung unseres kulturellen Erbes Vorschub leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Malliaris

 

 

Solche Funde sollen bleiben

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