Denkmalschutz-Novelle geht an Realität der Behörden vorbei
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes stützt sich wesentlich auf das folgende Argument: Die Beteiligung des Landesamts für Denkmalpflege bremse Genehmigungsverfahren aus.
Eine Umfrage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz aus dem Juni 2026 stellt diese Annahme auf den Prüfstand. Die Antworten der Behörden zeichnen ein anderes Bild.
Wer befragt wurde
Die DSD hat alle 170 Unteren Denkmalschutzbehörden in Niedersachsen angeschrieben. 85 haben geantwortet, eine Teilnahmequote von 50 Prozent. Das Ergebnis ist damit repräsentativ.
Die Angaben beruhen auf den praktischen Erfahrungen in der Zusammenarbeit. Alle antwortenden Behörden kooperieren gelegentlich oder regelmäßig mit dem Landesamt, mehr als zwei Drittel regelmäßig.
Zentrale Annahme des Entwurfs widerlegt
Der Entwurf der Landesregierung setzt voraus, die Einbindung des Landesamts verzögere Verfahren. Die Angaben der Behörden lassen diesen Schluss nicht zu.
Fast die Hälfte gibt an, dass Abstimmungen mit dem Landesamt den Genehmigungsprozess nicht beeinträchtigen. Nur in zehn Prozent der Fälle kommt es zu deutlichen Verzögerungen, meist bei fachlich komplexen Vorhaben.
Die Verfahren selbst laufen zügig. Rund 45 Prozent der denkmalrechtlichen Genehmigungen sind binnen zwei bis vier Wochen abgeschlossen. Im Vergleich zum allgemeinen Bauwesen ist das überdurchschnittlich schnell. Der Hebel für schnellere Bauverfahren liegt also nicht im Denkmalrecht.
Das Landesamt gilt als unverzichtbar
Rund 80 Prozent der Behörden bewerten die Zusammenarbeit mit dem Landesamt als gewinnbringend und sinnvoll. Keine einzige hält sie für überflüssig.
Die Befragten hatten in Kommentarfeldern die Möglichkeit eigene qualitative Einschätzungen zu formulieren. Dort wurde die fachliche Unterstützung ausdrücklich gelobt und betont, dass sie Verfahren qualitativ und zeitlich voranbringt.
Entsprechend deutlich fällt das Urteil über den Entwurf aus. Über 65 Prozent sprechen sich gegen einen Wegfall der Landesamtsbeteiligung bei Genehmigungsverfahren aus.
Mit Blick auf die Bodendenkmalpflege gilt: Deutlich unter 10 Prozent der befragten UDBs beurteilen den geplanten Wegfall der Benehmensherstellung im Bereich der Bodendenkmalpflege als gut.
Der Grund dafür liegt in der Personalstruktur: Archäologische Fachkenntnis erfordert spezialisiertes Wissen, das in den Unteren Behörden weitgehend fehlt. Nur rund ein Viertel der UDBs beschäftigt qualifizierte Archäologen. Ohne Landesamtsbeteiligung, entsteht eine Lücke, die vor Ort niemand schließen kann.
Untere Denkmalschutzbehörden bereits ausgelastet
Die Novelle würde Aufgaben nach unten verschieben, an Behörden, die bereits ausgelastet sind. 75 Prozent bewerten ihre Arbeitslast schon heute als „hoch“ oder als „extrem hoch“.
Die Hälfte muss mit nur ein oder zwei Planstellen auskommen, fast 20 Prozent mit weniger als einer. Statistisch entfallen auf eine Vollzeitstelle rund 315 Denkmale.
Über die Hälfte der Behörden erwartet, dass der Wegfall der Zusammenarbeit mit dem Landesamt die eigene Belastung weiter erhöht.
Das Fazit der Behörden
Über 70 Prozent der befragten niedersächsischen UDBs erwarten, dass die Novelle zu einer Einschränkung oder Verschlechterung der Qualität in der Denkmalpflege führt. Die Behörden, die das Gesetz betrifft, lehnen seine zentralen Änderungen mehrheitlich ab.
Die vollständigen Umfrageergebnisse veröffentlicht die Deutsche Stiftung Denkmalschutz.
Solche Funde sollen bleiben
Das Bündnis Archäologie Niedersachsen hält gegen die Aushöhlung des Denkmalschutzes. Trag dich ein und mach den Widerstand sichtbar.